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Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung kann Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Sie selbst haben jedoch das Recht, während der Schwangerschaft und der acht- bzw. zwölfwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung zum Ende der jeweiligen Schutzfrist zu kündigen. Eine Frist müssen Sie dabei nicht einhalten. Den Kündigungsschutz genießen Sie weiter, wenn Sie nach der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie selbst haben zwei Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen: mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit oder aber zu einem anderen Zeitpunkt während sowie nach Ende der Elternzeit, wobei Sie gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfristen einhalten müssen.
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