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Arbeitgeberzuschuss zum Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag

Ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag besteht für die gesamte Dauer der Elternzeit in der Regel nicht, da während dieser Zeit die Gehaltszahlungspflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Ein Arbeitgeberzuschuss ist allerdings zu gewähren, wenn bei Aufnahme einer zulässigen Erwerbstätigkeit von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch gemacht wurde (wegen Herabsetzung der Arbeitszeit).