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Für die Beurlaubten wird der Wiedereinstieg eine umso größere Hürde, je länger die Beurlaubung dauert und je geringer die Kontakte zur letzten Dienststelle sind. Wir empfehlen Patenschaften, damit die Bindung an das berufliche Umfeld auch während einer längeren Abwesenheit wie z. B. während Elternzeit oder Sonderurlaub erhalten bleibt.
Es werden Kolleginnen oder Kollegen zu Paten der Abwesenden benannt, die diese regelmäßig über dienstliche Veränderungen oder Neuigkeiten im Kollegenkreis informieren. Umgekehrt können Paten etwaige Anliegen der Abwesenden aufgreifen und weiterleiten. Da sich die Lebenssituationen der Beurlaubten und der Anwesenden stark unterscheiden, gehört der Austausch über Alltägliches und Persönliches natürlich auch dazu und fördert das gegenseitige Verständnis.
Für die abwesenden Beschäftigten sind diese Patenschaften eine wichtige Informationsquelle über die offiziellen Verlautbarungen des Dienstgebers und die in der Regel persönlich gefärbten Darstellungen unmittelbar Beteiligter hinaus. Sie können sich durch diese zusätzlichen Informationen ein eigenes Bild vom beruflichen Alltag im Arbeitsumfeld und von der Dienstgemeinschaft machen. Damit wird die „Ferne“ zum Beruf verringert und der Wiedereinstieg erleichtert.